Graz | Am Samstag, dem 17. Mai 2025, beginnt um 17:00 Uhr das Bundesligaspiel zwischen Grazer AK 1902 und LASK. Die Landespolizeidirektion Steiermark hat gemäß § 49a Abs. 1 des Sicherheitspolizeigesetzes einen Sicherheitsbereich rund um die Merkur Arena festgelegt, der am 17. Mai 2025 von 13:00 bis 22:00 Uhr gilt.
Der Sicherheitsbereich umfasst das Gebiet innerhalb der folgenden Straßenzüge: Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151, Evangelimanngasse, Münzgrabenstraße, Harmsdorfgasse bis Nr. 12 (Kreuzung Weinholdstraße), Weinholdstraße bis Nr. 31, Dr. Lister-Gasse bis zur Kreuzung Lortzinggasse, Lortzinggasse bis zur Kreuzung Paul-Ernst-Gasse, Richtung Süden bis Karl-Huber-Gasse Nr. 11, Richtung Westen bis Raiffeisenstraße Nr. 198, Raiffeisenstraße Richtung Norden bis Haus Nr. 166 (Kirche), Richtung Nordwesten bis zur Kreuzung Lisztgasse, Kollowitzgasse, Kollowitzgasse bis Eduard-Keil-Gasse, Richtung Westen bis Kasernstraße, Kasernstraße Richtung Norden bis Senefeldergasse, schräg über die Dauerkleingartenanlage bis Raiffeisenstraße Nr. 61, und zurück zur Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151.
Innerhalb dieses Sicherheitsbereichs können die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes Personen wegweisen, die gefährliche Angriffe auf Leben, Gesundheit oder Eigentum im Zusammenhang mit der Sportveranstaltung begehen oder dies bereits getan haben. Betroffenen Personen ist das Betreten des Sicherheitsbereichs untersagt. Wer trotz eines Betretungsverbots den Bereich betritt, begeht eine Verwaltungsübertretung und kann mit einer Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro, im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu 4 Wochen, bestraft werden. Weisen Personen nach einer Abmahnung weiterhin strafbare Handlungen auf, können sie festgenommen werden.