Graz – Am Samstag, dem 13. Dezember 2025, beginnt um 17.00 Uhr das Bundesligaspiel zwischen GAK und LASK. Die Landespolizeidirektion Steiermark, Abteilung für Sicherheits- und Verwaltungspolizei, erlässt gemäß § 49a Abs. 1 des Sicherheitspolizeigesetzes eine Verordnung für einen Sicherheitsbereich rund um die Merkur Arena. Diese gilt am 13. Dezember 2025 von 13.00 bis 21.00 Uhr.
Der Sicherheitsbereich umfasst das Gebiet innerhalb der nachfolgenden Straßenzüge: Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151, Evangelimanngasse, über Münzgrabenstraße, Harmsdorfgasse bis Nr. 12 (Kreuzung Weinholdstraße), Weinholdstraße bis Nr. 31, Dr. Lister-Gasse bis zur Kreuzung Lortzinggasse, Lortzinggasse bis zur Kreuzung Paul-Ernst-Gasse, in Richtung Süden bis Karl-Huber-Gasse Nr. 11, in Richtung Westen bis Raiffeisenstraße Nr. 198, Raiffeisenstraße in Richtung Norden bis Haus Nr. 166 (Kirche), in Richtung Nordwesten bis zur Kreuzung Lisztgasse, Kollowitzgasse, Kollowitzgasse bis Eduard-Keil-Gasse, in Richtung Westen bis Kasernstraße, Kasernstraße in Richtung Norden bis Senefeldergasse, schräg über die Dauerkleingartenanlage bis Raiffeisenstraße Nr. 61 und schließlich zurück zur Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151.
Im Sicherheitsbereich haben die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes die Befugnis, Personen, die gefährliche Angriffe auf Leben, Gesundheit oder Eigentum im Zusammenhang mit dieser Sportgroßveranstaltung begehen oder begangen haben, des Geländes zu verweisen. Das Betreten des Sicherheitsbereiches ist diesen Personen untersagt. Wer dennoch das Betretungsverbot missachtet, begeht eine Verwaltungsübertretung und kann mit einer Geldstrafe von bis zu € 1.000,– belegt werden. Im Fall der Uneinbringlichkeit kann eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu 4 Wochen verhängt werden. Sollte eine Person trotz Abmahnung weiterhin strafbare Handlungen vornehmen, kann sie festgenommen werden.
