Graz | Am Sonntag, den 3. August 2025, findet um 17.00 Uhr das Bundesligaspiel zwischen Grazer AK 1902 und FK Austria Wien statt. Die Landespolizeidirektion Steiermark hat gemäß § 49a Abs. 1 des Sicherheitspolizeigesetzes einen Sicherheitsbereich rund um die Merkur Arena festgelegt. Diese Verordnung gilt am 3. August 2025 von 13.00 bis 22.00 Uhr.
Der Sicherheitsbereich umfasst das Gebiet innerhalb der folgenden Straßenzüge: Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151 – Evangelimanngasse – über Münzgrabenstraße – Harmsdorfgasse bis Nr. 12 (Kreuzung Weinholdstraße) – Weinholdstraße bis Nr. 31 – Dr. Lister-Gasse bis zur Kreuzung Lortzinggasse – Lortzinggasse bis Kreuzung Paul-Ernst-Gasse – in südlicher Richtung bis Karl-Huber-Gasse Nr. 11 – in westlicher Richtung bis Raiffeisenstraße Nr. 198 – Raiffeisenstraße in nördlicher Richtung bis Haus Nr. 166 (Kirche) – weiter Richtung Nordwesten bis Kreuzung Lisztgasse – Kollowitzgasse – Kollowitzgasse bis Eduard-Keil-Gasse – in westlicher Richtung bis Kasernstraße – Kasernstraße in nördlicher Richtung bis Senefeldergasse – schräg über die Dauerkleingartenanlage bis Raiffeisenstraße Nr. 61 – Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151.
Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind befugt, Personen aus diesem Sicherheitsbereich zu weisen, wenn sie gefährliche Angriffe gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum im Zusammenhang mit der Sportgroßveranstaltung durchführen oder durchgeführt haben. Das Betreten des Sicherheitsbereichs ist diesen Personen untersagt. Wer trotz des Betretungsverbots diesen Bereich betritt, begeht eine Verwaltungsübertretung und kann mit einer Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro oder, im Falle der Uneinbringlichkeit, mit einer Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu 4 Wochen bestraft werden. Personen, die trotz Abmahnung weiterhin gegen diese Bestimmungen verstoßen, können festgenommen werden.