Graz – Am Sonntag, den 26. April 2026, findet um 17:00 Uhr das Bundesligaspiel zwischen SK Puntigamer Sturm Graz und FK Austria Wien statt. Die Landespolizeidirektion Steiermark, Abteilung für Sicherheits- und Verwaltungspolizei, hat gemäß § 49a Abs. 1 des Sicherheitspolizeigesetzes einen Sicherheitsbereich rund um die Merkur Arena eingerichtet. Diese Regelung gilt am 26. April 2026 von 12:00 bis 22:00 Uhr.
Der Sicherheitsbereich umfasst das Gebiet innerhalb der folgenden Straßen: Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151, Evangelimanngasse, Münzgrabenstraße, Harmsdorfgasse bis Nr. 12 (Kreuzung Weinholdstraße), Weinholdstraße bis Nr. 31, Dr. Lister-Gasse bis zur Kreuzung Lortzinggasse, Lortzinggasse bis zur Kreuzung Paul-Ernst-Gasse, Richtung Süden bis Karl-Huber-Gasse Nr. 11, Richtung Westen bis Raiffeisenstraße Nr. 198, Raiffeisenstraße bis Haus Nr. 166 (Kirche), Richtung Nordwesten bis zur Kreuzung Lisztgasse, Kollowitzgasse, Kollowitzgasse bis Eduard-Keil-Gasse, Richtung Westen bis Kasernstraße, Kasernstraße bis Senefeldergasse, schräg über die Dauerkleingartenanlage bis Raiffeisenstraße Nr. 61, und zurück zur Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151.
Innerhalb dieses Sicherheitsbereichs können Beamte des öffentlichen Sicherheitsdienstes Personen wegweisen, die gefährliche Angriffe auf Leben, Gesundheit oder Eigentum im Zusammenhang mit der Sportveranstaltung planen oder verüben. Das Betreten des Sicherheitsbereichs ist für diese Personen untersagt. Wer trotz eines Betretungsverbots in den Bereich eintritt, begeht eine Verwaltungsübertretung und kann mit einer Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro bestraft werden; bei Uneinbringlichkeit kann eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu 4 Wochen verhängt werden. Sollten Personen trotz Abmahnung weiterhin strafbare Handlungen vornehmen, können sie festgenommen werden.
