Mit Blick auf das bevorstehende Halloween appelliert die Landespolizeidirektion Niederösterreich an die Bevölkerung, dass Streiche, die in Sachbeschädigungen oder Ruhestörungen münden, ernst genommen werden. Solche Taten können mit empfindlichen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden, abhängig von der Schwere des Schadens.
Für Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren besteht zwar kein strafrechtliches Risiko, jedoch können Geschädigte zivilrechtliche Ansprüche geltend machen. Dazu zählen beispielsweise die Kosten für die Reinigung beschmierter Fassaden oder die Reparatur beschädigter Gegenstände. In bestimmten Fällen wird auch der zuständige Träger der Kinder- und Jugendhilfe informiert, um gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen.
Um Halloween sicher und gesetzeskonform zu gestalten, empfiehlt die Landespolizeidirektion folgende Maßnahmen:
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Gespräche mit Kindern: Eltern sollten im Vorfeld mit ihren Kindern die rechtlichen und finanziellen Konsequenzen von Vandalismus besprechen.
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Umgang mit Materialien: Es sollte darauf geachtet werden, dass Kinder keine Eier, Sprühdosen oder ähnliche Gegenstände mitnehmen.
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Sichere Außenbereiche: Hauseigentümer sind angehalten, wertvolle oder empfindliche Gegenstände im Freien zu sichern oder wegzuräumen.
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Ruhige Reaktion bei Vorfällen: Im Falle eines Vorfalls sollte ruhig gehandelt und die Polizei unter der Notrufnummer 133 informiert werden.
