Steiermark |
Im Hinblick auf den bevorstehenden Halloween-Abend am 31. Oktober erinnert die Polizei daran, dass Spaß und Grusel auch Grenzen haben sollten, besonders wenn die Sicherheit anderer in Gefahr ist.
In den letzten Jahren kam es an Halloween immer wieder zu Sachbeschädigungen und gefährlichen Streichen. Daher appelliert die Polizei an alle Feiernden, insbesondere Jugendliche, sich verantwortungsvoll zu verhalten.
Was verboten ist und strafrechtliche Konsequenzen haben kann:
- Sachbeschädigung: Das Bewerfen von Gebäuden, Fahrzeugen oder Personen mit Eiern, Farbe, Mehl oder ähnlichen Substanzen wird als Sachbeschädigung oder Körperverletzung gewertet.
- Gefährdung anderer: Das Aufstellen von Hindernissen auf Straßen oder ähnliche Handlungen können zu schweren Unfällen führen und sind illegal.
- Ruhestörungen und Belästigungen: Übermäßiger Lärm, exzessive Klingelstreiche oder das absichtliche Erschrecken von Passanten können mit Verwaltungsstrafen geahndet werden.
- Verkleidungen mit Waffenattrappen: Waffenähnliche Gegenstände, auch Spielzeugwaffen, können in der Dunkelheit zu Missverständnissen führen. Es wird empfohlen, solche Requisiten zu Hause zu lassen.
- Alkoholkonsum beim Führen von Fahrzeugen: Besonders darauf hinzuweisen ist, dass das Fahren unter Alkoholeinfluss strafbar ist.
Die Polizei empfiehlt:
- Eltern sollten mit ihren Kindern über angemessenes Verhalten an Halloween und mögliche strafrechtliche oder finanzielle Folgen sprechen.
- Sowohl Jugendliche als auch Erwachsene sollten Rücksicht nehmen und gesunden Menschenverstand walten lassen.
- Personen, die unterwegs sind, sollten helle Kleidung oder Reflektoren tragen, um im Straßenverkehr gut sichtbar zu sein.
Polizeistreifen werden in der gesamten Steiermark, insbesondere in größeren Städten wie Graz, Leoben, Bruck an der Mur und Kapfenberg, verstärkt im Einsatz sein, um für Sicherheit zu sorgen.
Bei Gefahr, Sachbeschädigungen oder verdächtigen Beobachtungen: Notruf 133!
