Am 09.09.2025 um 10:00 Uhr berichtete die Wiener Polizei in einer Presseaussendung über einen Vorfall, bei dem eine 16-jährige Schülerin in Wien-Brigittenau eine Stichverletzung im Bauchbereich erlitt. Während einer Durchsuchung der Schule, in der die Verletzung entstanden sein soll, wurde ein Messer sichergestellt.
Da anfangs nicht ausgeschlossen werden konnte, dass Fremdverschulden vorlag, nahm das Landeskriminalamt Wien, Außenstelle Zentrum/Ost, Ermittlungen in alle Richtungen auf. Die Hinweise auf eine mögliche Beteiligung Dritter erhärten sich jedoch nicht und ermöglichen stattdessen die Annahme, dass die Verletzung selbst zugefügt wurde.
Noch vor dem anberaumten Ladungstermin erschien die 16-Jährige in der Außenstelle des Landeskriminalamts und gab im Rahmen einer Vernehmung an, sich die Verletzung selbst zugefügt zu haben. Sie nannte den Wunsch nach Aufmerksamkeit als Motiv. Fremdverschulden kann damit ausgeschlossen werden.