Murtal | St. Peter ob Judenburg – Im Rahmen einer umfangreichen Schwerpunktaktion führte die steirische Landesverkehrsabteilung (LVA) am Donnerstag, dem 23. Oktober 2025, zusammen mit verschiedenen Behörden zahlreiche Kontrollen an der B317 (Friesacher Straße) durch. Die Ergebnisse dieser Aktion umfassten rund 100 Anzeigen, über 20 Organmandate und mehrere Kennzeichenabnahmen. Auch ein Tiertransporter wurde gestoppt.
An den Kontrollen waren neben der Polizei auch Vertreter der Bezirkshauptmannschaft Murtal, des Arbeitsinspektorats, der Finanzpolizei und der Steiermärkischen Landesregierung beteiligt. Innerhalb weniger Stunden wurden etwa 120 Fahrzeuge überprüft, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und das Bewusstsein der Verkehrsteilnehmer für mögliche Gefahren zu schärfen. Der Fokus lag insbesondere auf der technischen Sicherheit der Fahrzeuge, der Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten sowie dem gewerblichen Güterverkehr.
Im Rahmen der Kontrollen wurden zahlreiche Übertretungen festgestellt. Beispielsweise wurde einem Inhaber eines Probeführerscheins der Führerschein nach einer erheblichen Geschwindigkeitsübertretung entzogen. Bei sieben weiteren Fahrern untersagten die Einsatzkräfte die Weiterfahrt aufgrund schwerwiegender technischer Mängel. Kfz-Techniker erkannten unter anderem undichte Bremsleitungen, gebrochene Fahrzeugrahmen, demontierte Partikelfilter, starken Ölverlust und stark abgenutzte Reifen. In diesen Fällen wurden die Kennzeichen abgenommen.
Im Güterverkehr wurden ebenfalls zahlreiche Verstöße festgestellt. Insgesamt wurden 24 Anzeigen gemäß der Lenk- und Ruhezeitenverordnung und 53 Anzeigen nach dem Kraftfahrgesetz eingereicht. Zudem gab es sieben Beanstandungen bei Gefahrguttransporten, bei denen unter anderem erforderliche Beförderungspapiere fehlten oder gefährliche Abfälle von Italien nach Österreich transportiert wurden. Das Arbeitsinspektorat meldete sieben Anzeigen gemäß der Lenkprotokollverordnung, während die Finanzpolizei mehrere Verstöße gegen das Sozialversicherungsgesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz registrierte.
Ein besonderes Augenmerk galt einem Lebendtiertransport mit elf Rindern. In Zusammenarbeit mit einem Amtstierarzt führten speziell geschulte Verkehrspolizisten die Kontrolle durch und untersagten dem Fahrer die Weiterfahrt. Die Einschätzung des Amtstierarztes ergab, dass die Verladung der Tiere unzulässig war, was zu vermeidbarem Leid und Schmerzen der Rinder führen konnte. Zudem wurden fehlerhafte Transportpapiere und Verunreinigungen im Laderaum festgestellt, was weitere Anzeigen zur Folge hatte.
