30. Dezember 2025
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Graz

Schwerpunktaktion der Polizei: Illegale Pyrotechnik wirksam bekämpft

Schwerpunkte der Kontrolle

Am 29. Dezember 2025 führte die Polizei in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer Burgenland eine Kontrollaktion an zwei Einreisepunkten durch: auf der A6 in Kittsee und auf der A4 in Nickelsdorf.

Die Polizeiinspektionen Kittsee, Frauenkirchen und Nickelsdorf waren für die umfassenden Ergebnisse dieser Aktion zuständig, deren Hauptziel die Verhinderung der illegalen Einfuhr von pyrotechnischen Gegenständen war. Die Kontrolle wurde zudem durch Diensthunde der Polizeiinspektion Frauenkirchen unterstützt.

In Kittsee wurden im Rahmen der Überprüfung sechs Feuerwerksraketen sowie zwei pyrotechnische Batterien und drei „römische Fackeln“ der Klasse F2 sichergestellt. Der Grund für die Beschlagnahmung war die unzureichende Beschriftung und Kennzeichnung der Gegenstände.

In Nickelsdorf wurden insgesamt vier pyrotechnische Artikel der Kategorie F1, die zwar eine CE-Kennzeichnung trugen, jedoch keine Produktbeschreibung auf Deutsch aufwiesen, sowie 20 weitere pyrotechnische Gegenstände, die keine Kategorisierung, Produktbeschreibung oder CE-Kennzeichnung aufwiesen, sichergestellt. Alle beschlagnahmten Gegenstände wurden an die Bezirksverwaltungsbehörde übergeben.

Hinweise zu den gesetzlichen Bestimmungen

Dem Pyrotechnikgesetz zufolge besteht auch an Silvester ein Verbot für die Verwendung von Pyrotechnik der Kategorie F2 im Ortsgebiet. Bürgermeister haben jedoch die Möglichkeit, mittels Verordnung bestimmte Bereiche davon auszunehmen. Für das Stadtgebiet von Eisenstadt wurde keine solche Ausnahmeverordnung erlassen, weshalb das Abschießen von pyrotechnischen Gegenständen dieser Kategorie dort gänzlich untersagt ist. Zudem ist es generell nicht gestattet, Pyrotechnik in unmittelbarer Nähe zu Kirchen, Krankenhäusern, Altenheimen, Tierheimen und Tankstellen zu verwenden. Größere oder professionelle Feuerwerke (Kategorie F3 und F4) sind nur mit einer behördlichen Genehmigung zulässig.

Verstöße gegen das Pyrotechnikgesetz können mit Geldstrafen bis zu 10.000 Euro oder Freiheitsstrafen von bis zu sechs Wochen geahndet werden. Abgesehen von den rechtlichen Konsequenzen gibt es in diesem Jahr auch zahlreiche Gründe, auf Feuerwerk zu verzichten. Neben der Gefahr schwerer Verletzungen und der Störung für Menschen und Tiere durch Lärm schont der Verzicht auf Feuerwerk zudem das Budget, die Umwelt und die Gesundheit.

Empfehlungen im Umgang mit Feuerwerkskörpern

  • Vor der Verwendung pyrotechnischer Artikel ist unbedingt die Gebrauchsanweisung zu beachten.
  • Raketen sollten aus einer geeigneten Abschussvorrichtung senkrecht nach oben abgeschossen werden. Bei beschädigten Raketen dürfen diese nicht mehr verwendet und nicht aus der Hand abgefeuert werden.
  • Schließen Sie Fenster, Haus- und Balkontüren, um das Risiko von Bränden zu minimieren.
  • Eventuelle „Zündversager“ sollten nicht aufgehoben, sondern liegen gelassen werden.
  • Pyrotechnische Gegenstände sind dafür bestimmt, Rauch, Feuer und Druck zu erzeugen. Bei unsachgemäßer Verwendung besteht die Gefahr schwerer Verletzungen.

Für Rückfragen steht Ihnen die Landespolizeidirektion Burgenland zur Verfügung:

Landespolizeidirektion Burgenland
Büro Öffentlichkeitsarbeit
Neusiedler Straße 84, 7000 Eisenstadt

Ludwig Goldenitsch, KontrInsp
Tel: +43 (0) 59133 10 1112
Mobil: +43 (0) 664 88965344
E-Mail: ludwig.goldenitsch@polizei.gv.at
Website: www.polizei.gv.at

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