Am Donnerstag, den 03. Oktober 2025, wird in Tirol aufgrund des Feiertages „Tag der Deutschen Einheit“ in Deutschland Folgendes für den Schwerlastverkehr geregelt: Von Mitternacht bis 22 Uhr gilt ein Fahrverbot für Lastkraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge, deren höchstes zulässiges Gesamtgewicht mehr als 7,5 Tonnen beträgt. Dies betrifft auch Lastkraftwagen mit Anhängern, wenn die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge über 7,5 Tonnen liegt.
Das Fahrverbot ist gültig für:
– Fahrten mit dem Ziel in Deutschland oder das Überqueren Deutschlands.
– Die Brennerautobahn (A 13) und die Inntalautobahn (A 12).
Mit diesen Maßnahmen soll verhindert werden, dass Lkw auf den Pannenstreifen abgestellt werden, was zu Gefahren und Behinderungen im Reiseverkehr führen könnte. Zusätzliche Fahrverbote, wie das Nachtfahrverbot nach § 42 StVO und das Lkw-Fahrverbot gemäß dem Immissionsschutzgesetz-Luft, bleiben von dieser Regelung unberührt.
Von den genannten Verboten ausgenommen sind:
– Fahrten zur Beförderung von Schlacht- oder Stechvieh, Postsendungen sowie periodischen Druckwerken.
– Belieferungen von Tankstellen, gastronomischen Betrieben und Veranstaltungen oder Reparaturen an Kühlanlagen.
– Abschlepp- und Pannenhilfe sowie Einsätze in Katastrophenfällen oder zur medizinischen Versorgung.
– Tätigkeiten des Straßen- und Bahnbaus sowie von Fahrzeugen des öffentlichen Sicherheitsdienstes, der Feuerwehr, Müllabfuhr und Kläranlagen.
– Fahrten im Linienverkehr, Fahrten mit Schaustellerfahrzeugen, Fahrten für Beleuchter und Beschaller zu und von Aufträgen.
– Unaufschiebbare Fahrten des Bundesheeres oder ausländischer Truppen sowie Hilfstransporte anerkannter Organisationen.
– Fahrten zu Flughäfen oder Militärflugplätzen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und Fahrten im kombinierten Güterverkehr.
Verkehrsinformationen können unter der Telefonnummer +43(0)59133/70-4444 bei der Verkehrs-Informationszentrale der Landespolizeidirektion Tirol eingeholt werden.