Am 14. Februar 2026, gegen 16:45 Uhr, kam es auf der Bundesstraße 7 im Gemeindegebiet von Hobersdorf, Bezirk Mistelbach, zu einem Verkehrsunfall mit Personenschaden. Involved waren ein Traktor mit Anhänger, der als Faschingswagen umgebaut war, sowie zwei PKWs.
Der 26-jährige Fahrer des Traktors aus dem Bezirk Mistelbach war auf dem Heimweg von einem Faschingsumzug und transportierte insgesamt neun Personen im Alter zwischen 14 und 34 Jahren auf dem Anhänger. Der Traktor bewegte sich aus Richtung Schrick in Richtung Bullendorf.
Zum Zeitpunkt des Vorfalls überholte ein 54-jähriger PKW-Fahrer aus dem Bezirk Horn das Gespann. Gleichzeitig befand sich ein 17-Jähriger aus dem Bezirk Gänserndorf bereits im Überholvorgang. Dies führte zu einem Zusammenprall der beiden Fahrzeuge auf gleicher Höhe. Durch den Aufprall wurde eines der Fahrzeuge in Richtung des Anhängers geschleudert, was dazu führte, dass der Anhänger auf der linken Seite angehoben wurde und schließlich ins Straßenbankett kippen konnte.
Das Fahrzeug des 54-Jährigen landete schwer beschädigt im rechten Straßengraben, während das Fahrzeug des 17-Jährigen auf der Fahrbahn zum Stillstand kam. Die Fahrer der beiden PKWs, ihre jeweiligen Mitfahrer sowie der Traktorfahrer blieben unverletzt.
Von den Personen auf dem Anhänger erlitten fünf Verletzungen und wurden mit dem Rettungsdienst in die Krankenhäuser Mistelbach und Korneuburg gebracht. Vier weitere Personen wurden leicht verletzt, vor Ort versorgt und anschließend entlassen.
Die durchgeführten Alkomattests bei allen Fahrzeuglenkern ergaben negative Resultate. Während der Unfallaufnahme und der Fahrzeugbergung durch die Feuerwehr war die Bundesstraße 7 von 17:02 bis 18:42 Uhr für den Verkehr gesperrt; es wurde eine örtliche Umleitung eingerichtet.
Bei dem Einsatz waren zahlreiche Rettungsfahrzeuge sowie der Rettungshubschrauber Christophorus 9 im Einsatz. Die Freiwilligen Feuerwehren Kettlasbrunn, Hobersdorf und Mistelbach waren mit sechs Fahrzeugen und 30 Kräften vor Ort. Der Fahrer des Traktorgespanns konnte keinen erforderlichen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach zur Genehmigung des Personentransportes im Anhänger vorweisen.
