Am 28. November 2025 ereignete sich im Bezirk Wiener Neustadt um 18:15 Uhr ein schwerer Unfall im Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen, bei dem ein Kind schwere Verletzungen erlitt. Zwei Brüder im Alter von 12 und 14 Jahren hantierten mit Feuerwerkskörpern, als der 12-Jährige versuchte, eine Rakete zu zünden. Diese setzte sofort um und explodierte, was zu schweren Verletzungen an seiner linken Hand führte. Der 14-Jährige handelte schnell und rief die Einsatzkräfte. Nach der notärztlichen Erstversorgung vor Ort wurde der Verletzte mit einem Rettungshubschrauber in das AKH Wien geflogen. Die Herkunft und genaue Klassifizierung der verwendeten pyrotechnischen Gegenstände sind derzeit Teil der polizeilichen Ermittlungen.
In Anbetracht dieses Vorfalls und naheliegender Feiertage, rät die Landespolizeidirektion Niederösterreich eindringlich zu Vorsicht im Umgang mit Feuerwerkskörpern. Die folgenden Sicherheitshinweise sollen helfen, Unfälle zu vermeiden:
- Kauf nur im Fachhandel: Pyrotechnik sollte ausschließlich aus legalen Quellen im österreichischen Fachhandel bezogen werden, um den strengen Qualitäts- und Sicherheitsstandards gerecht zu werden. Illegale Handelspraktiken sind zu vermeiden.
- Altersgrenzen beachten: Es ist wichtig, sich strikt an die gesetzlichen Mindestaltersangaben zu halten.
- Gebrauchsanweisung lesen: Feuerwerkskörper sollten verantwortungsbewusst verwendet und die Anweisungen sowie Sicherheitsrichtlinien auf der Verpackung beachtet werden.
- Sicherheitsabstand wahren: Ein angemessener Sicherheitsabstand zu anderen Personen, Gebäuden, Fahrzeugen und potenziellen Gefahrenquellen ist stets einzuhalten.
- Startvorrichtung nutzen: Bei der Verwendung von Raketen sind Handhabungsfehler häufig. Eine geeignete Startvorrichtung sollte immer verwendet werden.
- Körperschutz: Den Oberkörper oder Kopf niemals über Feuerwerkskörper beugen, deren Zündschnur bereits brennt oder glüht.
- Verhalten bei Versagern: Bei einem nicht zündenden Feuerwerkskörper sollte dieser nicht erneut angezündet werden. Stattdessen sind 10 bis 15 Minuten zu warten, bevor man sich dem Gegenstand nähert, um ihn anschließend gefahrlos zu entsorgen (vorzugsweise wässern).
- Kein Alkohol: Der Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen sollte niemals in alkoholisiertem Zustand erfolgen.
- Entsorgung: Feuerwerksreste können lange nachglühen und sollten vollständig abkühlen, bevor sie im Müll entsorgt werden, um Brände zu verhindern.
