Am 20. Dezember 2025 tritt in Innsbruck, im Bereich Mentlgasse und Umgebung, eine verlängerte Schutzzone in Kraft. Diese Maßnahme gilt bis zum 19. Juni 2026, jeweils zu den in der Verordnung festgelegten Tageszeiten. Die Einrichtung der Schutzzone wurde ergriffen, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen in diesem Gebiet zu gewährleisten.
Die Nichteinhaltung des Betretungsverbots kann gemäß § 84 Abs. 1 Z 4 SPG mit einer Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Im Wiederholungsfall kann die Strafe bis zu 4.600 Euro betragen, und im Falle der Uneinbringlichkeit droht eine Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen.
Aus sicherheitspolizeilicher Perspektive stellt diese Schutzzone die minimalste interventionistische Maßnahme dar, die dennoch geeignet ist, Kinder und Jugendliche vor strafbaren Handlungen zu schützen. Damit wird ein wesentlicher Beitrag zur Steigerung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bevölkerung in diesem Bereich geleistet.
