Bezirk Freistadt
Am 4. September 2025 meldete ein Zeuge um 19:30 Uhr über den Notruf, dass er von seinem Nachbarn mit einer Faustfeuerwaffe bedroht worden sei und Knallgeräusche gehört habe. Aufgrund dieser Gefährdungssituation wurden neben Streifenbeamten auch das Einsatzkommando COBRA sowie die Schnelle Interventionsgruppe (SIG) zur Gefahreneinschätzung in den Bezirk Freistadt entsandt. Als eine verbale Kontaktaufnahme mit dem mutmaßlich bewaffneten Mann nicht möglich war, waren die Einsatzkräfte gezwungen, die Lage zu sichern und das Objekt zu durchsuchen. Bei der Begegnung im Haus kam es zu einem Schusswechsel, bei dem der Beschuldigte getroffen wurde. Nach der Gefahrenabwehr und der Sicherung des Areals erhielt die schwer verletzte Person umgehend Erstversorgung durch den Rettungsdienst. Der Beschuldigte wurde anschließend mit einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus transportiert.
Die Ermittlungen zu dem Vorfall (Verdacht der gefährlichen Drohung), zur Waffe des Beschuldigten sowie zum Einsatz der Schusswaffe durch die Polizei werden von verschiedenen Stellen durchgeführt und sind bereits im Gange.
Hinweis: Der mit Lebensgefahr verbundene Waffeneinsatz der Polizei wird im Rahmen eines strafprozessualen Ermittlungsverfahrens unter der Leitung der zuständigen Staatsanwaltschaft von der Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe (EBM) des Innenministeriums gesondert untersucht. Diese Untersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben und stellt eine Sonderkompetenz dieser unabhängigen Ermittlungsstelle dar. Die EBM ist organisatorisch und weisungstechnisch von der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit, die für die gesamte Sicherheitsexekutive zuständig ist, getrennt, um die Neutralität und Objektivität der Ermittler zu gewährleisten. Die EBM hat die Aufgabe, die Sachverhalte objektiv, unabhängig und ergebnisoffen zu ermitteln.