Am 10. Juli 2025 um 09:45 Uhr führte die Landesverkehrsabteilung Wien im Bereich der Donauuferautobahn Geschwindigkeitsmessungen mit einem mobilen Radarfahrzeug durch. Ein PKW-Lenker wurde dabei mit einer Geschwindigkeit von 181 km/h erfasst, obwohl die erlaubte Höchstgeschwindigkeit in diesem Abschnitt bei 80 km/h liegt. Nach Abzug der Messtoleranz ergab sich eine Überschreitung von 91 km/h. Der Fahrer wurde entsprechend angezeigt. Im Rahmen eines behördlichen Verfahrens sind nun der Entzug der Lenkberechtigung sowie die Beschlagnahme des Fahrzeugs möglich.
Die Überwachung des Straßenverkehrs durch die Polizei und die Ahndung von Verkehrsverstößen sind wichtige Maßnahmen zur Unfallprävention.