Am 14. Oktober 2025 gelangte eine 27-jährige rumänische Pflegekraft, die für die Betreuung einer 44-jährigen querschnittgelähmten Frau aus Villach zuständig war, unter Verwendung eines unrechtmäßig erlangten Haustürschlüssels in das Einfamilienhaus ihrer 74-jährigen Mutter, das sich in unmittelbarer Nähe befindet.
In der Wohnung entnahm sie Bargeld in geringer vierstelliger Höhe, mehrere wertvolle Münzen sowie diverse Parfums. Anschließend kehrte sie in die Wohnung ihrer betreuten Tochter zurück und versteckte die gestohlenen Gegenstände.
Die 74-Jährige bemerkte den Diebstahl und informierte die Polizei. Im Rahmen umfassender Ermittlungen wurde die Pflegekraft als Tatverdächtige identifiziert. Bei einer Durchsuchung der Wohnung der Tochter konnten die Polizisten die Parfums sicherstellen, während ein eigens eingesetzter Bargeldspurhund das übrige Diebesgut, das die Pflegekraft am Körper trug, lokalisierte.
Nach der Einvernahme entschied die Staatsanwaltschaft, die Pflegekraft auf freiem Fuß anzuzeigen. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl verhängte daraufhin Schubhaft sowie ein Aufenthaltsverbot gegen sie, und es wurde eine Abschiebung eingeleitet.