Graz | Bezirk Innere Stadt. – Ab dem 2. April 2026 gelten in der Schmiedgasse neue Verkehrsregeln für den Radverkehr. Im Abschnitt zwischen der Stubenberggasse und der Landhausgasse wird das Befahren mit Fahrrädern künftig nur noch in den Nachtstunden von 21:00 bis 09:00 Uhr gestattet.
Die Neuregelung tritt offiziell mit der Montage der entsprechenden Verkehrszeichen und Zusatztafeln in Kraft. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Sicherheit und den Verkehrsfluss in diesem stark frequentierten Bereich der Innenstadt zu verbessern.
Fokus auf Kontrolle durch die Polizei
Die Polizei von Graz wird die Einhaltung des neuen Fahrverbots ab Inkrafttreten schwerpunktmäßig überwachen und in der Anfangsphase vor allem auf Kommunikation setzen. „Unsere Beamten werden zunächst vor allem aufklärend und sensibilisierend tätig werden“, so der Stadtpolizeikommandant Thomas Heiland.
Rücksichtnahme im Verkehr
Trotz des beratenden Ansatzes betont Heiland: „Bei rücksichtslosem Fahrverhalten oder mehreren Übertretungen wird jedoch keine Toleranz gezeigt.“ Die Polizei appelliert an das Verantwortungsbewusstsein der Radfahrerinnen und Radfahrer. Durch die Beachtung der neuen Regelung können diese einen wichtigen Beitrag zur allgemeinen Verkehrssicherheit in der Schmiedgasse leisten.
