Am 22. Juli 2025 um 12:00 Uhr wurden Beamte der Landesverkehrsabteilung Wien während ihres Streifendienstes im Kaisermühlentunnel in Wien-Donaustadt auf einen Motorradlenker aufmerksam. Dieser fuhr mit überhöhter Geschwindigkeit an den Polizisten vorbei. Trotz der Einsatzzeichen in Form von Blaulicht und Folgetonhorn reagierte der Fahrer nicht auf die Anhaltungsaufforderung. Bei der Nachfahrt konnten die Beamten eine Geschwindigkeit von bis zu 180 km/h messen, obwohl lediglich 50 km/h erlaubt waren. Des Weiteren wurden mehrere Verwaltungsübertretungen festgestellt. Nach einigen Minuten verloren die Beamten den Sichtkontakt zu dem Motorradfahrer.
Umgehend wurde an der Meldeadresse des Fahrers Nachschau gehalten, wo der 28-jährige Motorradlenker tatsächlich in der Garage damit beschäftigt war, sein Fahrzeug abzustellen. Bei ihm wurde ein durch Suchtmittel beeinträchtigter Eindruck festgestellt, weshalb er einem Amtsarzt vorgeführt wurde. Dieser bestätigte die Beeinträchtigung durch Suchtmittel. Daraufhin wurde dem 28-Jährigen der Führerschein vorläufig entzogen, die Weiterfahrt untersagt und das Fahrzeug beschlagnahmt. Der Fahrer wurde mehrfach angezeigt.