Am 5. Januar 2026, in Nüziders im Bezirk Bludenz, wurde ein Tiertransport von Bediensteten der Autobahnpolizeiinspektion Bludenz angehalten und einer Schwerverkehrskontrolle unterzogen.
Dabei stellte sich heraus, dass die beiden Insassen häufig als Mehrfahrerbesatzung unterwegs waren. Bei der Überprüfung der Fahrerkarten sowie des Kontrollgerätes wurde festgestellt, dass die Fahrer ihre Karten wiederholt aus dem Gerät entnahmen und danach Ruhezeiten eintrugen. Nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestruhezeit von neun Stunden legten sie die Karten erneut ein, ergänzten manuell Ruhezeiten und setzten die Fahrt fort.
Es konnte nachgewiesen werden, dass der Lkw während dieser angeblichen Ruhezeiten mehrfach ohne eingelegte Fahrerkarte bewegt wurde, was einen klaren Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen darstellt. Es besteht der Verdacht, dass die Fahrer vorsätzlich falsche Ruhezeiten dokumentiert haben. Daher wurden sie wegen des Verdachts der Fälschung eines Beweismittels bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch angezeigt. Aufgrund der festgestellten Verstöße wurde von den Fahrern vor Weiterfahrt eine Sicherheitsleistung in Höhe von insgesamt etwa 6.000 Euro erhoben.
Der Anhängerzug war mit etwa 150 Kälbern beladen, die überwiegend aus dem Vorarlberger Raum stammten. Die Einhaltung der Tiertransportvorschriften wurde von einer Veterinärmedizinerin des Landes Vorarlberg überprüft und als ordnungsgemäß beurteilt.
Hinweis: Bei einer Mehrfahrerbesatzung ist keine verpflichtende 45-minütige Pause nach viereinhalb Stunden Lenkzeit erforderlich, da diese Ruhezeit auch auf dem Beifahrersitz verbracht werden darf.
