Am Nachmittag des 2. Juli 2025 führten Beamte der Landesverkehrsabteilung am Rastplatz Dornbirn West eine Kontrolle eines italienischen Sattelkraftfahrzeugs durch. Dabei wurde festgestellt, dass der 50-jährige Fahrer die vorschriebenen Ruhezeiten nicht eingehalten hatte und diese durch Manipulation seiner Fahrerkarte zu verschleiern versuchte.
Bei der Auswertung der Aufzeichnungen zeigten sich erhebliche Verstöße: Das Fahrzeug war bis zu 22 Stunden ununterbrochen gelenkt worden, während gesetzlich nur eine maximale Lenkzeit von zehn Stunden erlaubt ist. Auch die erforderlichen Ruhezeiten von neun Stunden wurden massiv unterschritten.
Nachdem der Fahrer mit den gesammelten Beweismitteln konfrontiert wurde, gestand er die Manipulation an der Fahrerkarte ein. Nach der Zahlung einer Sicherheitsleistung in Höhe von knapp 8.000 Euro konnte er seine Fahrt fortsetzen. Gegen den Fahrer sowie das Transportunternehmen wurden mehrere Anzeigen an die Bezirkshauptmannschaft Bregenz und die Staatsanwaltschaft erstattet.