Intensive Moped-Kontrollen in Gleisdorf: Polizei geht gegen Lärm und Mängel vor

Weiz | Gleisdorf. – Nach wiederholten Beschwerden über größere Gruppen von Moped- und Motorradfahrern führte die Polizei am vergangenen Wochenende gezielte Kontrollen im Raum Gleisdorf durch. Insgesamt wurden 15 Mopeds intensiv überprüft. In zwei Fällen wurden den Fahrzeugen die Kennzeichentafeln abgenommen.

In den vergangenen Wochen hatten die Polizeibehörden in Weiz vermehrt Beschwerden über Ansammlungen von Moped- und Motorradfahrern erhalten. Es wird vermutet, dass sich diese Gruppen über soziale Medien zu gemeinsamen Ausfahrten verabreden. Neben den Beschwerden von Anwohnern über erhebliche Lärmbelästigungen gab es auch Hinweise auf technisch modifizierte oder leistungsgesteigerte Fahrzeuge.

Schwerpunktaktion am Wochenende

Am Samstag, den 29. August 2026, führte die Polizei unter der Leitung des Bezirkspolizeikommandos Weiz eine umfassende Verkehrsschwerpunktaktion durch. Dies geschah auch im Kontext mehrerer größerer Veranstaltungen im Bezirk. Mehrere Verkehrsstreifen und Kräfte der Bereitschaftseinheit (BE) waren im Einsatz. Während des Abends meldeten mehrere Bürger über den Polizeinotruf erneut eine größere Gruppe von Mopedfahrern im Raum Gleisdorf. Die eingesetzten Polizisten trafen dort auf etwa 50 Zweiradlenker und führten gezielte Kontrollen durch.

Kontrollen der Mopeds

Die Einsatzkräfte hielten insgesamt 15 Mopedlenker an und überprüften deren Fahrzeuge auf einem Mopedprüfstand. Aufgrund festgestellter Mängel oder technischer Veränderungen wurden in zwei Fällen die Kennzeichentafeln vor Ort abgenommen. In einem weiteren Fall wurde die Weiterfahrt untersagt, da das Moped nicht für den Straßenverkehr zugelassen war. Außerdem erstatteten die Polizisten mehrere Verwaltungsanzeigen und hoben Organmandate ein.

Alkohol- und Sicherheitskontrollen

Neben den Kontrollen von Mopeds lag der Fokus auch auf der Verkehrssicherheit. Bei rund 100 durchgeführten Alkoholkontrollen wurden insgesamt fünf Anzeigen wegen alkoholisierten Fahrens ausgesprochen. In einem Fall musste der Führerschein vorläufig abgenommen werden. Zudem finden in einem weiteren Fall strafrechtliche Ermittlungen statt, nachdem ein Fahrzeuglenker einen offenbar nicht gültigen Zulassungsschein mitgeführt hatte.

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