Zwischen dem 2. und dem 4. Juni 2025 führte die Landesverkehrsabteilung Kärnten in Zusammenarbeit mit Beamten des Bundesministeriums für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, des Umweltbundesamtes sowie des Zolls Kontrollen gemäß dem Abfallwirtschaftsgesetz durch. Diese Kontrollen fanden an der A2 in Arnoldstein in beiden Fahrtrichtungen und auf der A11-Karawankenautobahn in den Bereichen der Grenzkontrollstellen statt.
Im Rahmen dieser Maßnahmen wurden neben der Überwachung der Abfallverbringung auch spezifische Kontrollen bezüglich des Transports von Gefahrgut durchgeführt. Die Landesverkehrsabteilung Kärnten stellte dabei folgende Übertretungen fest:
– 32 Kontrollen nach dem Abfallwirtschaftsgesetz (AWG)
– 2 Anzeigen und 5 Organmandatsstrafen nach dem AWG
– 21 Gefahrgutkontrollen (ADR-Kontrollen)
– 16 Anzeigen und 3 Organmandatsstrafen nach dem ADR/GGBG
– 64 Kontrollen gemäß der EGVO
– 92 Anzeigen und 25 Organmandatsstrafen wegen Verstöße gegen Sozialvorschriften
– 109 Anzeigen wegen technischer Mängel
– 4 Anzeigen bezüglich Ladungssicherung
– 2 Anzeigen nach dem Güterbeförderungsgesetz
– 7 Anzeigen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) und dem Fahrerkontrollgesetz (FSG)
– 49 Organmandate wegen verschiedener verkehrsrechtlicher Bestimmungen
– 60 Sicherheitsleistungen aufgrund diverser Verkehrsvorschriften
– 4 Kennzeichenabnahmen
– 26 Untersagungen der Weiterfahrt
Insgesamt wurden seitens der Landesverkehrsabteilung Kärnten mehrere zehntausend Euro an Sicherheitsleistungen sowie mehrere tausend Euro an Organmandaten eingenommen.