Am 10. Februar 2026, gegen 10:25 Uhr, führten Beamte der Autobahnpolizeiinspektion Krems an der Donau im Gemeindegebiet von Herzogenburg, Bezirk St. Pölten, eine routinemäßige Kontrolle von Fahrern und Fahrzeugen durch. Dabei entdeckten sie einen zwölf Wochen alten, verängstigten Hundewelpen in einem bulgarischen Kleintransporter, der von einem 52-jährigen Mann aus Bulgarien gelenkt wurde.
Der Hundewelpe befand sich im Laderaum des Fahrzeugs, eingeklemmt unter einem ungesicherten Transportgut, das aus einem Kühlschrank, Koffern und weiteren Gegenständen bestand. Der Bewegungsraum des Tieres betrug lediglich etwa 30×30 cm, und es war in einem dunklen, beengten Bereich untergebracht. Der Welpe war augenscheinlich stark verängstigt und verwirrt und hatte während der Fahrt, die in Stuttgart, Deutschland, begonnen hatte, ausschließlich mit Essensresten wie Salami, Weißbrot und Hamburgern gefüttert worden.
Nach der Befreiung des Hundewelpen wurde die zuständige Amtstierärztin hinzugezogen. Bei der Überprüfung stellte sie mehrere Verstöße fest, darunter das Fehlen einer gültigen Tollwutimpfung und die unzureichende Platzverhältnisse im Transportbereich, die nicht der gesetzlichen Regelung entsprachen. Zudem war keine geeignete Transportvorrichtung vorhanden, es fehlte Licht und eine artgerechte Unterbringung. Die Vorschriften sehen vor, dass Hunde erst ab einem Alter von 16 Wochen transportiert werden dürfen. Auch geeignete Nahrung und Wasser standen nicht bereit.
Aufgrund dieser Mängel und der Gefährdung des Tieres ordnete die Amtstierärztin die Beschlagnahme des Welpen an, der zur weiteren Versorgung in das Tierheim St. Pölten gebracht wurde.
Des Weiteren stellten die Polizeiangehörigen während der Überprüfung des Kleintransporters schwere technische Mängel fest. Auch die Ladungssicherung und das höchstzulässige Gesamtgewicht entsprachen nicht den gesetzlichen Vorgaben. Von dem Fahrer wurde eine vorläufige Sicherheitsleistung einbehalten, und er wird der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde angezeigt.
