Eine 60-jährige Heimhilfekraft steht im Verdacht, im Bezirk St. Veit an der Glan, zwischen Januar 2023 und August 2025, die Bankomatkarte eines 78-jährigen Klienten unrechtmäßigerweise verwendet zu haben. Die Frau soll über den dazugehörigen PIN-Code verfügt haben und im August 2025 eine unrechtmäßige Bargeldbehebung in einem niedrigen vierstelligen Eurobetrag vorgenommen haben. Im Rahmen weiterer Ermittlungen sowie ihrer Einvernahme gestand die Frau, dass sie von Februar 2025 bis August 2025 mehrfach Bargeldabhebungen getätigt hatte, wodurch sie sich zum Nachteil des 78-Jährigen um mehrere Tausend Euro bereichert habe. Das entnommene Geld wurde für den Kauf von Alltagsgegenständen und Möbeln verwendet. Eine anschließende Überprüfung der Kontoauszüge durch den Geschädigten zeigte in einer ergänzenden Vernehmung einen möglichen Gesamtschaden in Höhe von mehreren zehntausend Euro auf.
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