Am 12. September 2025, um 01:10 Uhr, wurde die Landesleitzentrale über einen Geisterfahrer auf der A 5 im Gemeindegebiet von Kettlasbrunn, Bezirk Mistelbach, in Fahrtrichtung Brünn informiert. Ein Fahrzeuglenker meldete den Vorfall per Notruf.
Um 01:20 Uhr konnte das betreffende Fahrzeug von einer Streife der Autobahnpolizeiinspektion Großkrut gestoppt werden. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der 57-jährige Fahrer aus dem Bezirk Gänserndorf keine gültige Fahrerlaubnis hatte. Zudem wurde er aufgefordert, sich einem Alkomat- sowie einem Suchtmitteltest zu unterziehen, was er jedoch verweigerte. Der Fall wird sowohl an die zuständige Staatsanwaltschaft als auch an die Bezirkshauptmannschaft Mistelbach weitergeleitet.
Glücklicherweise gab es bei diesem Vorfall keine Verletzten oder Sachschäden, da das Verkehrsaufkommen zu diesem Zeitpunkt gering war.