Am 27. März 2026, um 19:10 Uhr, fuhr ein 67-jähriger polnischer Staatsbürger im Gemeindegebiet von Guntramsdorf mit einem Lkw entgegen der Fahrtrichtung auf die A2 in Richtung Wien, nachdem er von einer Autobahnraststation abgefahren war.
Ein im Dienst befindlicher Mitarbeiter der Landesverkehrsabteilung Wien, der zufällig zur gleichen Zeit von Wien kommend in Richtung Graz unterwegs war, bemerkte den entgegenkommenden Lkw auf der dritten Fahrspur und konnte diesen erfolgreich anhalten.
Der Lkw-Lenker gab an, dass eine mögliche Beeinträchtigung durch Alkohol vorlag, woraufhin er zu einem Alkotest aufgefordert wurde, den er jedoch verweigerte. Glücklicherweise kam es zu keinem Unfall.
Der Führerschein des 67-Jährigen wurde vorläufig einbehalten und ihm wurde die Weiterfahrt untersagt. Zudem wird er der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde sowie der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt gemeldet.
