Stadt Wels
Am 7. März 2026 wurde eine Zivilstreife um 16:50 Uhr auf einen schwarzen PKW aufmerksam, der auf der B137 Richtung Süden mit 110 km/h fuhr, obwohl nur 70 km/h erlaubt sind. Kurz vor einer beabsichtigten Anhaltung fuhr der Fahrer, ein 37-jähriger Mann aus Wels, auf die A25 in Richtung Linz und überschritt dort die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h mit 145 km/h. Die Kontrolle erfolgte im Bereich Wels Terminal, wo die Beamten feststellten, dass der Fahrer seit 2017 keine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Zudem gab er an, Drogen konsumiert zu haben, verweigerte jedoch eine klinische Untersuchung. Im Fahrzeug befanden sich auch seine schwangere Ehefrau und seine zweijährige Tochter. Nach der Untersagung der Weiterfahrt übernahm seine Frau das Steuer. Der Mann wird angezeigt.
