Am Nachmittag des 23. Juli wurden auf der A10 Tauernautobahn bei Flachauwinkl in Fahrtrichtung Salzburg Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Dabei überschritt ein 49-jähriger ukrainischer Fahrzeuglenker die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 56 km/h. Aufgrund dieses Verstoßes wurde ihm der Führerschein vorläufig entzogen und ihm die Weiterfahrt untersagt.
Ebenfalls am Nachmittag des 23. Juli fand auf der A10 Tauernautobahn bei Oberweißburg in Fahrtrichtung Villach eine weitere Geschwindigkeitskontrolle statt. Ein 39-jähriger kosovarischer Fahrzeuglenker überschritt hier die Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 54 km/h, weshalb auch ihm der Führerschein vorläufig abgenommen und die Weiterfahrt untersagt wurde.
Im Ortsgebiet von Neukirchen am Großvenediger ereignete sich gegen 15 Uhr ein weiterer Vorfall. Eine 38-jährige ukrainische Fahrradlenkerin stürzte auf einem Radweg von Bramberg kommend und zog sich dabei Verletzungen unbestimmten Grades zu. Sie verweigerte jedoch die medizinische Versorgung und lehnte auch einen Alkotest ab, obwohl sie angab, vor Fahrtantritt alkoholische Getränke konsumiert zu haben.
Die genannten Verstöße werden an die zuständigen Behörden gemeldet.