Am 4. Oktober 2026 um 21:30 Uhr wurde im Stadtgebiet von Klagenfurt eine 22-jährige Pkw-Lenkerin aus dem Bezirk Klagenfurt Land mit einer Geschwindigkeit von 124 km/h gemessen, obwohl die zulässige Höchstgeschwindigkeit in diesem Bereich 50 km/h betrug. Während der Nachfahrt setzte die Lenkerin ihre Fahrt mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit fort und führte in Kreuzungsbereichen riskante Überholmanöver durch. Erst nach dem Einsatz von Folgetonhorn und wiederholten Lichthupensignalen konnte sie gestoppt werden.
Bei der Kontrolle des Fahrzeugs stellte sich zudem heraus, dass mehrere gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstungsgegenstände fehlten. Der Führerschein der 22-Jährigen wurde vorläufig abgenommen, und die Weiterfahrt wurde ihr untersagt. Sie wird in mehreren Punkten angezeigt.
