Am 5. Juli 2025, gegen 22.30 Uhr, beobachteten Beamte der Autobahnpolizeiinspektion Tribuswinkel einen Pkw auf der Autobahn A2 in Fahrtrichtung Graz. Das Fahrzeug fuhr mit etwa 168 km/h, obwohl die zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h betrug. Während der Nachfahrt fiel auf, dass der Lenker, ein 22-jähriger Wiener aus dem 5. Bezirk, den Sicherheitsabstand erheblich unterschritt und anschließend vorschriftswidrig ein Fahrzeug auf der rechten Fahrbahn überholte. Bei der Anhaltung wurde festgestellt, dass in seinem Führerschein bereits eine Verlängerung der Probezeit eingetragen war. Der Führerschein wurde ihm vorläufig abgenommen und die Weiterfahrt untersagt. Der 22-Jährige wird bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde angezeigt.
Am 6. Juli 2025, gegen 11.10 Uhr, stellten Beamte der Autobahnpolizeiinspektion Stockerau auf der Autobahn A5 in Fahrtrichtung Norden einen Pkw mit slowakischer Zulassung fest, der mit stark überhöhter Geschwindigkeit fuhr. Eine Geschwindigkeitsmessung ergab nach Abzug der Toleranz einen Wert von 204 km/h bei erlaubten 130 km/h. Der 49-jährige slowakische Fahrer wurde daraufhin angehalten. Das Fahrzeug wurde vorläufig beschlagnahmt und ihm wurde der Führerschein vorläufig abgenommen. Auch in diesem Fall erfolgt eine Anzeige bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde.