Am 01. April 2026, zwischen 20:30 Uhr und 22:15 Uhr, führte die Landesverkehrsabteilung Wien, Fachbereich Geschwindigkeitsüberwachung, im dritten Bezirk, auf der Leberstraße, Schwerpunktkontrollen zur Verkehrssicherheit durch. Im Rahmen dieser Aktion wurde ein Fahrer eines Kleintransporters, der in Richtung Geiselbergstraße fuhr, mit einer Geschwindigkeit von 91 km/h gemessen, obwohl die erlaubte Höchstgeschwindigkeit 30 km/h beträgt. Rund 45 Minuten später wurde derselbe Fahrer in der entgegengesetzten Richtung, Richtung Landstraßer Hauptstraße, mit 101 km/h bei ebenfalls 30 km/h erlaubt festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessungen wurden mit einem mobilen Radarmessfahrzeug durchgeführt. Für den Fahrer könnte der Entzug der Lenkberechtigung die Folge sein.
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