Bezirk Ried
Im Zuge umfassender Ermittlungen konnten Kriminalbeamte der Polizei Ried im Innkreis, unterstützt von Beamten aus Grieskirchen und Schärding, einem 46-jährigen Mann aus dem Bezirk Ried im Innkreis strafbare Handlungen nach dem Verbotsgesetz nachweisen. Daraufhin gab die Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis eine Hausdurchsuchung in Auftrag. Dabei wurden mehrere vergleichbare Gegenstände sichergestellt, darunter nationalsozialistische Fahnen, Kleidungsstücke mit rechtsextremen Aufdrucken sowie Tonträger von rechtsextremen Musikgruppen. Auf den sichergestellten Datenträgern fanden sich zahlreiche Bilder, Videos und Chatverläufe, die nationalsozialistische Propaganda, antisemitische Inhalte und Darstellungen zur Verherrlichung des NS-Regimes sowie zur Verharmlosung des Holocaust beinhalteten. Der Beschuldigte hatte seinen Wohnbereich mit entsprechenden Symbolen, darunter einer Hakenkreuzfahne, einer Fahne mit Schwarzer Sonne und einer Fahne mit Keltenkreuz, dekoriert. Vor diesen Fahnen fertigte er Handyaufnahmen an, die er anschließend über soziale Netzwerke und WhatsApp verbreitete. Dies führte zur Identifizierung von 21 Personen, an die der Beschuldigte relevante Bild- und Videodateien übermittelte. Während der IT-Auswertung konnte zudem ein Video gesichert werden, in dem der Beschuldigte in seiner Wohnung vor einem Spiegel mit einem verbotenen Schlagring posierte und nationalsozialistische Parolen äußerte. Bei den Ermittlungen wurden zudem Verstöße gegen das Waffengesetz und das Suchtmittelgesetz festgestellt. Der 46-Jährige zeigte sich bei seiner Vernehmung grundsätzlich geständig, relativierte jedoch insbesondere die Handlungen nach dem Verbotsgesetz und verharmloste bestimmte Sachverhalte. Er wurde auf freiem Fuß der Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis angezeigt. Die Verhandlung ist für Dezember 2025 vor dem Landesgericht Ried angesetzt.
