Am 02. April 2026 fanden im 14., 16. und 23. Bezirk von Wien Schwerpunktkontrollen der Polizei zur Geschwindigkeitsüberwachung statt. Diese Maßnahmen sind Teil der laufenden Bestrebungen, Geschwindigkeitsüberschreitungen, die häufig zu schweren Verkehrsunfällen führen, entgegenzuwirken.
Im Rahmen dieser Kontrollen konnten Beamte mit mobilen Radarmessgeräten mehrere signifikante Geschwindigkeitsübertretungen feststellen. Im 16. Bezirk wurde ein Fahrzeug mit einer Geschwindigkeit von 105 km/h erfasst, obwohl dort lediglich 30 km/h erlaubt sind. Im 14. Bezirk, auf der Autobahn A1, fuhr ein PKW 134 km/h schnell, während die zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 km/h beträgt. Auf der A2 im 23. Bezirk wurde außerdem ein PKW mit 169 km/h gemessen, wo eine Beschränkung von 80 km/h gilt. Den Fahrzeuglenkern droht nun im Rahmen eines behördlichen Verfahrens der Entzug der Lenkberechtigung.
