Am 29. April 2026 wurde das Landeskriminalamt Tirol über einen Vorfall nach dem Gewaltschutzgesetz informiert. Bereits am 28. April 2026 war ein siebenjähriges Mädchen von ihren Eltern in einem besorgniserregenden Gesundheitszustand ins Krankenhaus gebracht worden. Der aktuelle Ermittlungsstand lässt den Verdacht aufkommen, dass die Eltern ihre Fürsorgepflicht über einen längeren Zeitraum erheblich vernachlässigt haben, insbesondere indem sie es unterließen, ihres Kindes rechtzeitig notwendige medizinische Hilfe zukommen zu lassen. Da die Eltern zunächst nicht für die Ermittlungsbehörden erreichbar waren, ordnete die Staatsanwaltschaft Innsbruck deren Festnahme an. Diese erfolgte schließlich am 11. und 12. Mai 2026, nachdem sich beide Personen selbständig zur Polizei begaben. Daraufhin wurden sie auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Innsbruck in die Justizanstalt eingeliefert, und es wurde ein Antrag auf Verhängung der Untersuchungshaft gestellt.
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