Am 7. März 2026 führte die Polizeiinspektion Groß-Enzersdorf um 14:56 Uhr Geschwindigkeitskontrollen auf der Donau Bundesstraße B3 in Fahrtrichtung Mannsdorf an der Donau, im Gemeindegebiet Groß-Enzersdorf, Bezirk Gänserndorf, durch. Dabei wurde ein PKW mit 450 PS und einer Geschwindigkeit von 161 km/h erfasst, obwohl dort lediglich 100 km/h erlaubt sind. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich der Fahrer als 19-jähriger Probeführerscheinbesitzer aus dem Bezirk Gänserndorf heraus. Der junge Mann hatte sich das leistungsstarke Fahrzeug für ein Wochenende angemietet. Sein Führerschein wurde einbehalten, und eine Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf wurde erstattet.
Zuvor, um 10:49 Uhr, wurde in St. Andrä-Wördern, Bezirk Tulln, ein Motorradfahrer aus Rumänien auf der Landesstraße 120 in Fahrtrichtung Tulln angehalten. Im Bereich Kirchbach, bei StrKm 15,631, überschritt der Fahrer in einer 70 km/h-Zone die Geschwindigkeit und wurde mit 141 km/h gemessen. Der Führerschein des Lenkers wurde vorläufig abgenommen, das Motorrad wurde beschlagnahmt, und eine Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln folgt.
Ebenfalls am 7. März 2026, um 09:34 Uhr, beobachtete eine Zivilstreife der Landesverkehrsabteilung Niederösterreich auf der A1 im Gemeindegebiet von Haag, Bezirk Amstetten, einen PKW, der mehrere Fahrzeuge rechts überholte. Die Überholvorgänge wurden über eine Wegstrecke von 25 Kilometern dokumentiert, wobei insgesamt acht rechtsseitige Überholungen und zwei Abstandsübertretungen festgestellt wurden. Auf Höhe Oed wurde eine Geschwindigkeit von 190 km/h anstelle der erlaubten 130 km/h gemessen. Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens konnte das Fahrzeug erst bei der Ausfahrt Haag angehalten werden.
Die Lenkerin, eine 21-jährige Frau aus Wien, zeigte Anzeichen einer Beeinträchtigung durch Suchtmittel. Eine Folgediagnose ergab eine Fahruntauglichkeit. Sie begründete ihr riskantes Fahrverhalten mit einem wichtigen Termin sowie einem feststeckenden Fuß am Gaspedal. Ihr Führerschein wurde vorläufig entzogen, und eine Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten wird erstattet.
