Bezirk Rohrbach
Ein 61-Jähriger aus dem Bezirk Rohrbach teilte am Abend des 11. September 2025 einer Bekannten mit, dass er Suizid begehen wolle. In ihrer Anwesenheit hantierte er mit seiner legalen Faustfeuerwaffe und entfernte sich anschließend mit seinem Pkw. Nach der Anzeige wurde umgehend eine großangelegte Fahndung eingeleitet. Der Mann wurde schließlich im Grenzgebiet zu Tschechien lokalisiert. Mehrere Versuche, ihn anzuhalten, darunter ein Durchbruch einer Straßensperre, blieben zunächst erfolglos. Letztendlich konnte der 61-Jährige auf einer Wiese gestoppt werden. Berichten zufolge stieg er aus seinem Fahrzeug aus und richtete die Waffe trotz einer sofortigen Ansprache der Polizeibeamten auf diese. Daraufhin schoss ein Polizist und verletzte den Mann lebensbedrohlich. Er erhielt sofortige medizinische Hilfe und wurde mit einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus in Linz transportiert.
Hinweis: Der Einsatz der Waffe, der zu der lebensbedrohlichen Verletzung führte, unterliegt einem strafprozessualen Ermittlungsverfahren, das von der zuständigen Staatsanwaltschaft geleitet wird. Die Ermittlungen erfolgen durch die Ermittlungs- und Beschwerdestelle für Misshandlungsvorwürfe (EBM) des Innenministeriums, die im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) angesiedelt ist. Dies ist eine gesetzliche Vorgabe. Die EBM agiert unabhängig von der Generaldirektion für öffentliche Sicherheit, um die Neutralität und Objektivität der Ermittlerinnen und Ermittler sicherzustellen. Ziel ist eine objektive, unabhängige und ergebnisoffene Klärung des Sachverhalts. Weitere Informationen sind unter https://www.bak.gv.at/601/ verfügbar.