Im Frühjahr 2023 wurde in einer Mädchentoilette einer Schule in Rankweil ein Schriftzug mit einer unkonkreten Amokdrohung entdeckt. Die Direktorin informierte umgehend die Polizei, woraufhin ein umfassender Polizeieinsatz mit zahlreichen Einsatzkräften eingeleitet wurde, um mögliche Gefahren auszuschließen.
Im Zuge der Ermittlungen konnte einer 18-jährigen Schülerin die Tat nachgewiesen werden. Diese gestand, den Drohungsinhalt angebracht zu haben, konnte jedoch kein nachvollziehbares Motiv nennen. Zudem droht ihr eine gerichtliche Strafe.
Da Drohungen von der Polizei ernst genommen werden, kam es zu dem größeren Einsatz. Die damit verbundenen Kosten in Höhe von 4.092 Euro wurden der Schülerin in Rechnung gestellt. Dies bedeutet konkret, dass sie für die einmalige Drohung eine Kostenvorschreibung von etwa 4.100 Euro für den Einsatz von Regel- und Spezialkräften aufgrund einer vorsätzlich falschen Notmeldung erhalten wird. Die Rechtsgrundlage für die Verrechnung dieser Kosten ist im Sicherheitspolizeigesetz verankert.
Die Polizei hebt hervor, dass jede Form von Drohung – auch vermeintliche „Scherze“ – strafbar ist. Solche Handlungen verbreiten Angst und Unsicherheit, untergraben das Vertrauen im Schulalltag und können für die Verursacher schwerwiegende rechtliche und finanzielle Folgen nach sich ziehen.
