Mit der Drohne in den Urlaub: Auf was achten?

Zum Reisen gehört für viele die Drohne ins Gepäck, im Inland wie im Ausland. Gerade im Sommer sollte man beim Transport, Aufbewahrung und Nutzung der Drohne auf die Temperatur achten. Große Hitze kann Fluggeräten, Akkus und Piloten zusetzen.

Mit dem seit Jahresbeginn gültigen EU-weiten Drohnenregulativ kann man prinzipiell mit einer in Österreich registrierten Drohne im gesamten EU-Ausland fliegen. Das Basiswissen sollte jeder Drohnenpilot haben, zusätzlich kann es überall regionale Bestimmungen geben. Diese sollte man vorab recherchieren.

rät ÖAMTC-Drohnenexperte Benjamin Hetzendorfer.

Drohne an Hitzetagen nicht im Auto liegen lassen

Wer mit Auto oder Camper unterwegs ist, sollte darauf achten, dass die Drohne bei hohen Temperaturen nicht im Fahrzeug liegt. Im Innenraum können die Temperaturen auf bis zu 70 Grad steigen. Das ist vor allem für die heiklen Akkus eine Belastung. Temperaturen über 60 Grad schädigen irreversibel die Zellen. Der Akku verliert Kapazität, gleichgültig ob im Flug oder nicht. Angaben zur maximalen Betriebstemperatur findet man im jeweiligen Benutzungshandbuch.

Nach dem Fliegen ist es laut dem Drohnenexperten in jedem Fall ratsam, die Drohne im Schatten auskühlen zu lassen. Außerdem sollten Piloten bei großer Hitze auch an den Selbstschutz denken. Hetzendorfer:

Eine Drohne zu fliegen erfordert Konzentration. Man ist Teilnehmer am Luftverkehr, damit muss man immer aufmerksam sein und auch schauen, ob sich andere Luftfahrzeuge nähern. Außerdem ist es ratsam, regelmäßig Pausen einzulegen, genug zu trinken und sich selbst ein schattiges Plätzchen zu suchen.

Drohne bei Flugreisen in den Koffer. Akkus ins Handgepäck

Bei Flugreisen kann die Drohne im Koffer transportiert werden. Die Akkus hingegen müssen ins Handgepäck. Für die besonders heiklen Lithium-Polymer-Batterien ist der Transport in einem feuerfesten Aufbewahrungsbeutel, z. B. eine sogenannte Lipo Bag, ratsam.

Einheitliche Regeln für Drohnen in EU: Regionale Bestimmungen beachten

Zu den allgemein gültigen Regeln für Drohnenpiloten im In- und Ausland gehören:

  • Auf Sicht fliegen
  • Privatsphäre Dritter und den Datenschutz beachten
  • Ausreichend Abstand zu Menschenansammlungen
  • Flugverbotszonen beachten und landen, wenn sich Flugzeuge oder Helikopter nähern.

Empfehlenswert ist laut ÖAMTC-Experte auch der Abschluss einer Haftpflichtversicherung, denn bei einem Unfall haftet der Drohnenpilot.

Prinzipiell ist es zudem immer sinnvoll, sich über die Bestimmungen am Zielort vorab zu informieren. So macht es beispielsweise wenig Sinn, eine Drohne zu einem reinen Städtetrip mitzunehmen, weil in Städten oft generelles Flugverbot herrscht. Außerdem können regionale Behörden zusätzlich zu den EU-weiten Bestimmungen auch eigene Auflagen zum Betrieb von Drohnen erlassen. Daher ist es sinnvoll, sich vor Ort nach entsprechenden Regeln umzuhören, z. B. über Flugverbotszonen in Naturschutzgebieten. „Regionale Drohnen-Apps oder Luftkarten geben Auskunft über diese Flugverbotszonen“, weiß der Drohnenexperte des Mobilitätsclubs.

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