Eine unbekannte Täterschaft wird beschuldigt, am 5. Oktober 2023 einen 47-jährigen Flachgauer durch das Vortäuschen attraktiver Investitionsmöglichkeiten betrogen zu haben. Der Mann wurde über eine Internet-Werbeanzeige auf eine vermeintliche Investment-App aufmerksam und trat über einen Gruppenchat mit den Betrügern in Kontakt. Dort erhielt er detaillierte Anweisungen zur Einzahlung. Insgesamt übermittelte er mehr als 15.000 Euro an die Täter. In der App wurde ihm zudem ein fiktives Guthaben von über 130.000 Euro angezeigt. Trotz mehrfacher Nachfrage erhielt er weder seine Einzahlungen noch das angebliche Guthaben ausgezahlt.
Präventionstipps der Polizei:
- Schnelles Geld und hohe Gewinnchancen sind auch im Internet nicht realistisch. Wenn etwas „zu schön erscheint, um wahr zu sein“, handelt es sich häufig um Betrug.
- Recherchieren Sie, ob es im Internet Warnungen oder Beschwerden über die betroffenen Plattformen oder Unternehmen gibt, beispielsweise bei Watchlist Internet.
- Bei Trading- oder Handelsplattformen sollten Sie sicherstellen, dass eine Lizenz der FMA vorhanden ist und prüfen, ob bereits Warnungen hinsichtlich dieser Plattform oder der Betreibergesellschaften vorliegen.
- Überprüfen Sie die Trading-Plattform sorgfältig: Ist ein Impressum vorhanden? Ist ein Verantwortlicher telefonisch erreichbar? Nimmt man sich Zeit, um Ihnen das Geschäftsmodell zu erläutern? Wenn diese Punkte nicht erfüllt sind, sollten Sie die Finger von dem Geschäft lassen.
- Lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs). Sind diese nachvollziehbar und seriös?
- Wenn Sie nach der ersten Einzahlung sofort kontaktiert werden und nachdrücklich um weitere Zahlungen gebeten werden, zahlen Sie keinesfalls zusätzliche Beträge.
- Falls Sie bereits einen Schaden erlitten haben, sollten Sie auf jeden Fall eine Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle erstatten. Ihre Mitarbeit kann für die Ermittlungen hilfreich sein. Zudem sollten Sie den Vorfall der Finanzmarktaufsicht melden.