Am 13. September 2025 erstattete ein 63-jähriger Mann in seiner Wohnsitzgemeinde Anzeige wegen schweren Anlagebetrugs. Er berichtete, im Zeitraum von Juli 2025 bis zum 12. September 2025 mehrere Banküberweisungen auf ein ausländisches Konto vorgenommen zu haben. Die bislang unbekannten Täter traten als Assistentin eines CEOs einer Investmentfirma auf. Über einen Link in einem sozialen Netzwerk wurde der Mann in einen Chat eines Messengerdienstes geleitet, wo er von den Tätern kontaktiert wurde.
Er wurde über eine vermeintlich profitable Anlagemöglichkeit informiert. Um in das Angebot investieren zu können, musste er zunächst eine App herunterladen und eine Erstüberweisung in niedriger fünfstelliger Höhe tätigen. In der Folge wurde ein angeblicher Investmentplan zwischen ihm und den Tätern erstellt. Nachdem der 63-Jährige in der App vermeintliche Gewinne erzielte und glaubte, tatsächlich Erträge erwirtschaftet zu haben, übermittelte er im genannten Zeitraum mehrere weitere Geldbeträge. Die Gesamtsumme beläuft sich auf einen mittleren sechsstelligen Eurobetrag.
Am 12. September 2025 verlor das Opfer plötzlich den Zugriff auf die App, die offenbar deaktiviert wurde. Alle weiteren Versuche, über den Messengerdienst Kontakt mit der vermeintlichen Assistentin oder dem angeblichen CEO aufzunehmen, blieben erfolglos.