Ein 21-jähriger Mann wird verdächtigt, in der Zeit vom 9. bis 22. Dezember 2025 wiederholt in einen Selbstbedienungsladen in Feldkirchen eingebrochen zu sein. Dabei brach er die Kasse auf und entwendete Bargeld, wodurch dem Betreiber ein Schaden von mehreren Hundert Euro entstand.
Am 22. Dezember 2025 gegen 21:45 Uhr soll der Mann zudem einen zuvor unrechtmäßig erlangten Fahrzeugschlüssel verwendet und einen unbefugt abgestellten Pkw vor einem Lokal in Betrieb genommen haben, obwohl er keine gültige Fahrerlaubnis besaß. Während der Fahrt entfernte er die Kennzeichentafeln und versteckte diese auf einem Parkplatz im Stadtgebiet von Feldkirchen. Nach Beendigung der Fahrt warf er den Fahrzeugschlüssel auf eine Wiese. Im Verlaufe einer Nachsuche konnten die versteckten Kennzeichentafeln sowie der Schlüssel mit Unterstützung eines Diensthundes aufgefunden werden. Das Fahrzeug wurde dem rechtmäßigen Besitzer zurückgegeben.
Ebenfalls am 22. Dezember 2025, gegen 22:15 Uhr, wird dem 21-Jährigen vorgeworfen, die Opferstockkasse einer Kirche in Feldkirchen aufgebrochen und Bargeld entwendet zu haben. Dabei wurde er vom Pfarrer auf frischer Tat entdeckt. Trotz eines Festhaltens durch den Pfarrer gelang dem Mann die Flucht zu Fuß. Der zuvor genutzte Pkw konnte unbeschädigt am Tatort sichergestellt werden, wobei der Pfarrgemeinde ein geringfügiger Schaden entstand.
Im Rahmen einer sofort eingeleiteten Fahndung wurde der 21-Jährige am selben Tag gegen 22:40 Uhr im Stadtgebiet von Feldkirchen von einer Polizeistreife angehalten und kontrolliert. Zunächst bestreitet er einen Zusammenhang mit den Taten, doch bei der Personenkontrolle wurde ein Teil des bei dem Kircheneinbruch aufgebrochenen Bogenschlosses gefunden.
Daraufhin wurde der Mann festgenommen und zur Polizeiinspektion gebracht. Nach Abschluss der Vernehmungen gab die Staatsanwaltschaft die Anzeige des Beschuldigten auf freiem Fuß in Auftrag.
