Am 2. Juli 2025, zwischen 22:00 Uhr und 22:30 Uhr, führte die Landesverkehrsabteilung Wien Geschwindigkeitsmessungen mit einem mobilen Radarfahrzeug in der Donaustadtstraße in Wien – Donaustadt durch. Dabei wurden zwei PKW mit Geschwindigkeiten von 120 bzw. 121 km/h gemessen, obwohl die zulässige Höchstgeschwindigkeit in diesem Bereich 50 km/h beträgt. Nach Berücksichtigung der Messtoleranz ergaben sich Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 60 km/h. Den beiden Fahrern droht ein Verfahren zur Entziehung des Führerscheins sowie möglicherweise die Beschlagnahme der Fahrzeuge, was derzeit von den zuständigen Behörden geprüft wird.
Die polizeiliche Überwachung des Straßenverkehrs und die Ahndung von Verkehrsverstößen sind bedeutende Maßnahmen zur Unfallprävention.