19. Juni 2025
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Null Toleranz: Schwerpunkkontrollen gegen Drogen und Alkohol am Steuer

Steiermark

Gezielte Fahrzeug- und Lenkerkontrollen in Graz und Leoben führten zu zahlreichen Anzeigen. Zwischen Freitag und Sonntag, dem 25. bis 27. April 2025, wurde 13 Personen vorläufig der Führerschein entzogen. Zudem wurden über 100 Gesetzesübertretungen festgestellt.

Die Landesverkehrsabteilung Steiermark (LVA) führte erneut spezielle Maßnahmen im Straßenverkehr durch. Die Tatsache, dass einige Verkehrsteilnehmer sich in beeinträchtigtem Zustand ans Steuer setzen, macht solche Kontrollen notwendig. Insgesamt kontrollierten 64 Polizistinnen und Polizisten unter der Leitung der LVA Steiermark 739 Fahrzeuglenker. Ziel der Polizei war es, die Fahrtüchtigkeit konsequent zu überprüfen, um die Verkehrssicherheit langfristig zu erhöhen.

Fachliche Unterstützung vor Ort

Die steirischen Verkehrspolizisten erhielten Unterstützung von der Landesverkehrsabteilung Niederösterreich. Spezielle Trainer und Polizeiärzte waren ebenfalls vor Ort, um die Kontrollen zu unterstützen. Diese Maßnahmen führten zu 20 Verwaltungsanzeigen, darunter 10 wegen Alkohol- und 10 wegen Drogenverstößen. Infolgedessen mussten auch 13 Führerscheine vorläufig entzogen werden.

Weitere Gesetzesübertretungen

Bei insgesamt 711 kontrollierten Fahrzeugen wurden zahlreiche Gesetzesübertretungen festgestellt. Dies führte zu 99 Anzeigen an Verwaltungsbehörden, vier Anzeigen an Staatsanwaltschaften, sowie zu fünf Kennzeichenabnahmen und 23 Untersagungen der Weiterfahrt – ein Ergebnis von nur zwei Einsatztagen.

Null Toleranz als klare Botschaft

Die beiden Einsätze wurden von Oberst Klaus Rexeis und Oberstleutnant Jochen Heiling der LVA Steiermark geleitet. Die Einsatzleiter betonten, dass solche Kontrollen auch künftig notwendig sind.

Rexeis und Heiling erklärten: „Null Toleranz gegenüber Alkohol und Drogen am Steuer ist die klare Botschaft der Polizei. Wer in beeinträchtigtem Zustand fährt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere. Die Polizei wird weiterhin Schwerpunktaktionen durchführen, um den Gefahren durch alkohol- oder drogenbeeinträchtigte Fahrzeuglenker entschlossen entgegenzutreten und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.“

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