Am 31. Mai kam es auf der A10 im Gemeindegebiet St. Michael zu einer Geschwindigkeitskontrolle, bei der ein 61-jähriger französischer Pkw-Lenker mit einer Geschwindigkeit von 155 km/h gemessen wurde, während die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei 100 km/h lag. Infolge dessen wurde sein Führerschein vorläufig entzogen und eine Anzeige erstattet.
Ebenfalls am späten Abend des 31. Mai wurde auf der A1 bei Neumarkt ein 33-jähriger Kroate von einem Polizeibeamten, der sich außer Dienst befand, aufgrund seiner auffälligen Fahrweise bemerkt. Nach dem Anhalten durch eine informierte Polizeistreife ergab ein Alkomattest einen Wert von 1,96 Promille, was ebenfalls zu einer Anzeigenerstattung führte und zur vorläufigen Abnahme seines Führerscheins.