In den Abendstunden des 18. Juni führten die Fremdenpolizisten im Bundesland Salzburg Kontrollen durch. Diese umfassten Fahndungskontrollen sowie verstärkte Überprüfungen in städtischen Gebieten und entlang von Transitrouten. Neben den fremdenpolizeilichen Maßnahmen fanden auch verkehrsrechtliche und sicherheitspolizeiliche Überprüfungen statt.
Im Rahmen der Kontrollen wurden mehrere entfremdete französische und österreichische Kennzeichen sichergestellt. Außerdem wurden Aufenthaltsermittlungen für das Landes- und Bezirksgericht Salzburg durchgeführt. Es kam zu verschiedenen Anzeigen aufgrund unterbliebener Ummeldungen von ausländischen Kennzeichen sowie von Fahrzeugen, die dauerhaft im Bundesgebiet verwendet werden.
Zusätzlich gab es mehrere Anzeigen nach dem Meldegesetz, dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz. In einem Fall wurden Kennzeichen aufgrund von Gefahr im Verzug abgenommen. Fünf Fahrzeuglenker aus Polen, Slowenien, Russland und Österreich durften nicht weiterfahren, da sie keine gültige Lenkberechtigung vorweisen konnten. Zudem mussten zwei Pkw-Lenker wegen fehlender Kindersicherung beanstandet werden.