Anfang September 2025 wurde eine 74-jährige Österreicherin auf einer Social-Media-Plattform auf einen als bekannten Investor dargestellten Mann aufmerksam. Auf der dazugehörigen Website erschien ein Pop-Up-Fenster, das eine Social-Media-Gruppe zur Vermögensanlage anbot. Die Frau trat dieser Gruppe bei und eröffnete ein Konto. In der Folge überwies sie mehrfach Geldbeträge auf verschiedene Konten in Europa.
Als ihr Kontostand laut App einen siebenstelligen Eurobetrag zeigte, wurde die Frau misstrauisch und wollte sich den Betrag auszahlen lassen. In diesem Zusammenhang erhielt sie jedoch die Aufforderung, zuerst einen fünfstelligen Eurobetrag als Provision zu überweisen. Dadurch wurde die Frau skeptisch, und sie tätigte die Überweisung nicht.
In der Zeit vom 5. September 2025 bis 3. November 2025 entstand ihr durch die Überweisungen ein erheblicher finanzieller Schaden in Höhe eines hohen fünfstelligen Eurobetrags.
