NEU: Parteienverkehr + Online-Services der Stadt Graz

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Die Ämter der Stadt Graz starten am Freitag, 15. Mai wieder den Parteienverkehr unter geänderten Bedingungen. Um die Ansammlung von Menschen zu vermeiden, wird es vielfach Terminvereinbarungen und in den großen Amtsgebäuden auch Eingangskontrollen geben.

Terminvereinbarung:
Für die meisten Services der Stadt Graz müssen vorab Termine vereinbart werden. Diese Terminvereinbarungen können telefonisch und bei einigen Services auch elektronisch erfolgen. Die Verlinkungen dazu werden derzeit auf den Webseiten von www.graz.at eingefügt bzw. aktualisiert.
Die BürgerInnen werden gebeten, pünktlich und möglichst ohne Begleitung durch andere Personen zu ihrem Termin zu erscheinen.
Für viele Anliegen, z.B. persönliche Dokumente wie z.B. Reisepässe und Personalausweise muss man selbst ins Amt kommen und damit ist ein Termin verpflichtend. Wer hingegen eine Ausnahmegenehmigung fürs Parken benötigt, soll diese am besten online beantragen. Weiterhin gibt es die Möglichkeit, die Ausnahmegenehmigung ohne vorherige Terminanmeldung im Parkgebührenreferat in der Keesgasse zu bekommen. Für die Beantragung in den Servicestellen braucht man hingegen einen Termin.

Eingangskontrollen:
Ab kommenden Freitag wird es Eingangskontrollen an folgenden Standorten geben:

  • Amtshaus Eingang Schmiedgasse 26 für: Sozialamt (außer Sozialarbeit), Servicestelle, Gesundheitsamt, Gemeindeabgaben, Umweltamt
  • Amtshaus Eingang Raubergasse für: BürgerInnenamt, Pass- und Urkundenservice, Sozialamt/nur Sozialarbeit
  • Rathaus, Hauptplatz 1: Bürgermeisteramt, Politische Büros, Personalamt, KFA etc.
  • Bauämter, Europaplatz 5: Stadtbaudirektion, Bau- und Anlagenbehörde, Straßenamt, Grünraum + Gewässer, Verkehrsplanung, Stadtplanungsamt, Stadtvermessungsamt
  • Servicestellen: Ab 15. Mai öffnen die Servicestellen Schmiedgasse, Conrad-von-Hötzendorf-Straße, Bahnhofgürtel und Stiftingtal. Alle anderen Servicestellen haben noch geschlossen. Für alle Servicestellen sind vorab Termine zu vereinbaren. Das Fundservice öffnet ebenfalls wieder, dort sind allerdings keine Online-Termine notwendig. www.graz.at/servicestellen
  • Andere Ämter: Die BürgerInnen werden gebeten sich über die Webseiten der Ämter der Stadt Graz zu informieren bzw. telefonisch Kontakt aufzunehmen.

Mund-Nasen-Schutz:
Das Betreten der Amtsräume ist nur Personen erlaubt, die einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Dieser Schutz muss selbst mitgebracht werden. Wer einen Termin online vereinbart hat, wird gebeten, die ausgedruckte Terminbestätigung mitzubringen.

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Quelle graz.at


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