Gewaltschutz: Verpflichtende Präventionsberatung für weggewiesene Personen

Steiermark |
Mittwochvormittag, 25. August 2021, fand im Rittersaal des steirischen Landhauses ein Pressegespräch statt. Ab 1. September müssen Gefährder, gegen die ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen wurde, an einer sechsstündigen Gewaltpräventionsberatung in einer Beratungsstelle für Gewaltprävention teilnehmen.

Nach der Anordnung eines Betretungs- und Annäherungsverbots wurde durch die Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes eine verpflichtende Gewaltpräventionsberatung der Gefährderin oder des Gefährders durch geeignete Beratungsstellen eingeführt. Die Gefährderin oder der Gefährder haben fünf Tage Zeit, sich mit einer Beratungsstelle für Gewaltprävention in Verbindung zu setzen und einen Termin für die Beratung zu vereinbaren.
Die sechsstündige Beratung muss innerhalb von 14 Tagen ab Kontaktaufnahme erstmalig stattfinden. Die Beratung beinhaltet Themen wie mögliche rechtliche Konsequenzen, eine psychosoziale Unterstützung oder das Erlernen eines neuen Verhaltens, um in Zukunft mit Konflikten gewaltfrei umzugehen. Zusätzlich werden den Gefährderinnen und Gefährdern weiterführende Therapien sowie Anti-Gewalt-Trainings vermittelt. Das Ziel der Gewaltpräventionsberatung ist die Vermeidung einer Wiederholungstat.

Die verpflichtende Beratung nach Wegweisungen ist ein wichtiger Schritt in unserem gemeinsamen Kampf gegen Gewalt an Frauen

„Es ist wichtig, dass man auch auf die Täter schaut und dass man sich auch um sie kümmert, denn Täterarbeit dient dem Schutz der Opfer“, betont Soziallandesrätin Doris Kampus. Sie verweist zudem auf die Bedeutung der Zusammenarbeit von Exekutive, Justiz und Gewaltschutzeinrichtungen. „Eine gute Vernetzung ermöglicht rasche und wirksame Maßnahmen, wie wir aus der Analyse von Fällen immer wieder lernen können“, unterstreicht Kampus. Die Steiermark sei in Sachen Gewaltschutz ein Vorbildbundesland – angefangen von der rechtlichen Absicherung über den Gewaltschutzbeirat bis hin zum kontinuierlichen Ausbau von Angeboten wie nunmehr sechs betreuten Übergangswohnungen in Graz.

Wichtige Präventionsarbeit: Institutionen arbeiten eng und sehr gut zusammen

Landesrätin Juliane Bogner-Strauß und Landesrätin Doris Kampus sowie Susanne Pekler (Verein Neustart), Marina Sorgo (Gewaltschutzzentrum Steiermark), Michaela Gosch (Frauenhaus Graz) und Landespolizeidirektor Gerald Ortner sowie der Stellvertreter des Landeskriminalamtes Steiermark, Rene Kornberger, erörterten die Thematik und bedankten sich für die sehr gute Zusammenarbeit .
Gerald Ortner und Rene Kornberger betonen, wie wichtig Präventionsarbeit ist. „Wir werden unsere eigens geschulten Präventionsbeamtinnen und Beamten auf 118 Personen aufstocken. Beinahe auf jeder Dienststelle in der Steiermark soll es zumindest einen Ansprechpartner geben“.

„Die Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes ist eine wichtige Maßnahme, die durch opferschutzorientierte Täterarbeit künftige Gewalttaten verhindern kann“, sagte Innenminister Karl Nehammer bereits Mitte August im Hinblick auf die künftigen Kooperationen mit Beratungsstellen für Gewaltschutzprävention in allen Bundesländern.


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