Daniela Krisper
Peter Graupp
katja czizegg
Franz BRAZDA
Impressum
IQ-plus Medien GmbH
Radio Graz
Ankerstraße 4
8054 Graz
E-Mail: office(at)radiograz.at
Fax Nr: 050109/6291
Firmenbuchnummer: FN 138817 v
Handelsgericht Graz
UID Nummer: ATU44718409
Informationspflicht lt. E-Commerce-Gesetz
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER IQ-PLUS MEDIEN GMBH (AGB)
1.) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Sendeaufträge für Werbesendungen im Programm von IQ-plus Medien GmbH, Produktionen und sonstige Leistungen von IQ-plus Medien GmbH.
2.) Angebote der IQ-plus Medien GmbH zur Ausstrahlung von Werbesendungen sind freibleibend. IQ-plus Medien GmbH behält sich vor, auch rechtsverbindlich angenommene Aufträge wegen ihrer Herkunft, ihres Inhalts, der Form oder ihrer technischen Qualität abzulehnen. Gleiches gilt für Sendungen, deren Ausstrahlung rechtswidrig wäre oder für den Sender unzumutbar ist, oder bei Zahlungsverzug des Auftraggebers. Die Gründe der Ablehnung werden dem Auftraggeber auf schriftliche Anfrage mitgeteilt. Hieraus können gegenüber IQ-plus Medien GmbH keine Ansprüche geltend gemacht werden. Mangels Vorauszahlung oder hinreichender Sicherstellung durch den Auftraggeber gilt dies auch bei Sendungen während eines vorweg bestimmten längeren Zeitraumes oder regelmäßig wiederkehrende Sendungen gerichteten Aufträgen. Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Sendeauftrages oder durch Ausstrahlung der Werbesendung zustande. Mündliche Bestätigungen können eine schriftliche Bestätigung nicht ersetzen. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
3.) Alle Preisangaben und Preisabsprachen in Bezug auf IQ-plus Medien GmbH verstehen sich netto zuzüglich Steuern, Abgaben und Gebühren, sofern nicht etwas anderes vereinbart wird. Produktions- und sonstige Kosten werden gesondert berechnet und gehen in jedem Fall zu Lasten des Auftraggebers.
4.) Der Preis für Werbesendungen wird im Voraus in Rechnung gestellt. Alle Rechnungen sind binnen 8 Tagen ab Rechnungslegung, längstens aber drei Tage nach erstmaliger Ausstrahlung eines Werbespots, ohne Abzug, zur Zahlung fällig – IQ-plus Medien GmbH behält sich vor, ohne Angabe von Gründen, Vorauszahlung zu verlangen. Im Verzugsfalle ist der Auftraggeber verpflichtet, außer den bei uns gebräuchlichen Mahnspesen, alle uns bei Verfolgung unserer Ansprüche anlaufenden Kosten, aus welchen Titel auch immer, einschließlich der Kosten eines Inkassobüros, zu bezahlen. Eingehende Zahlungen werden zuerst auf Zinsen und Spesen und zuletzt auf die reinen Rechnungsbeträge angerechnet. Bei Zahlungsunfähigkeit bzw. Zahlungsverzug stellt IQplus Medien GmbH den gesamten Saldo mit allen Nebenkosten bzw. mit allen seit Beginn der Geschäftsverbindung gewährten Nachlässen (zum Beispiel Rabatte, Provisionen, Skonti und dergleichen) fällig.
5.) IQ-plus Medien GmbH ist bemüht, die vereinbarte Sendezeiten einzuhalten, leistet jedoch keine Gewähr für die Ausstrahlung in bestimmten Werbeblöcken oder in bestimmter Reihenfolge. Konkurrenzausschluss kann nicht vereinbart werden. Muss eine Werbesendung aus programmlichen oder technischen Gründen, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, wegen höherer Gewalt oder Streik, aufgrund gerichtlicher oder behördlicher Verfügung ausfallen, wir die Sendung sobald wie möglich nachgeholt. Ein Rücktritt aufgrund der in diesem Paragraphen genannten Ursachen ist nur nach Maßgabe der Regelungen im Zusammenhang mit den Rücktrittsrechten möglich.
6.) Der Auftraggeber hat sämtliche Sendeunterlagen für die jeweiligen Sendungen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Motivpläne und Spots, etc. müssen IQ-plus Medien GmbH spätestens 3 Tage vor dem geplanten Sendetermin vorliegen. Bei verspäteter Übermittlung der Sendeunterlagen und des Sendematerials oder nachträglicher Änderungswünsche des Auftraggebers übernimmt IQ-plus Medien GmbH keine Gewähr für die ordnungsgemäße Ausstrahlung. Werbesendungen werden zu gleichen technischen Bedingungen, wie die übrigen Sendungen, ausgestrahlt. Für die Empfangsqualität übernimmt IQ-plus Medien GmbH keine wie immer geartete Haftung.
7.) Wenn Sendungen aufgrund mangelhafter oder falscher Kennzeichnung von Unterlagen, Texten oder Sendekopien oder verspäteter Übermittlung nicht oder falsch zur Ausstrahlung kommen, bleibt die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers bestehen. Dem Auftraggeber stehen keine Ersatzansprüche zu. Änderungen von Text und/oder Sendeterminen durch den Auftraggeber bedürfen der schriftlichen Annahmebestätigung durch IQ-plus Medien GmbH. Kosten, die durch erhebliche Änderungen der ursprünglich vereinbarten Ausführung sowie beigestellter Unterlagen entstehen, werden dem Auftraggeber verrechnet.
8.) Sendeunterlagen werden nur auf Wunsch des Auftraggebers auf dessen Gefahr und Kosten auf dem Postweg zurückgestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, für die Abrechnung mit der jeweils zuständigen österreichischen Verwertungsgesellschaft sämtliche erforderlichen Angaben (z.B. Produzent, Komponist, Titel und Länge der verwendeten Musik, etc.) mitzuteilen.
9.) Aufträge werden entsprechend der jeweils gültigen Preisliste innerhalb eines Kalenderjahres abgerechnet, auch dann, wenn der Auftraggeber das vereinbarte Auftragsvolumen bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingebucht hat. Der Einschaltzeitpunkt muss vom Auftraggeber so rechtzeitig mitgeteilt werden, dass ein Ausstrahlen bis zum Ende des Kalenderjahres möglich ist.
10.) Der Auftraggeber trägt alleine die rechtliche Verantwortung für den Inhalt der ausgestrahlten Werbesendungen. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche - zur Ausstrahlung im Rahmen des Programms von IQ-plus Medien GmbH - erforderlichen Rechte, an den von ihm beigestellten Tonträgern oder sonstigen Sendeunterlagen innehat. Der Auftraggeber hält IQ-plus Medien GmbH im Falle von sämtlichen rechtlichen (insbesondere medienrechtlichen, wettbewerbsrechtlichen und urheberrechtlichen) Ansprüchen Dritter schad- und klaglos. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung weiters, dass die zur Verfügung gestellten Werbeunterlagen nicht gegen gesetzliche Bestimmungen für Werbesendungen verstoßen und hält IQ-plus Medien GmbH für den Fall (verwaltungs) strafrechtlicher Sanktionen aufgrund von gesetzwidrigen Werbesendungen schad- und klaglos. Im Falle einer angedrohten Inanspruchnahme wegen behaupteter Rechtsverletzungen durch eine Werbesendung ist IQ-plus Medien GmbH berechtigt, Name und Anschrift des Auftraggebers bzw. der zwischengeschalteten Agentur demjenigen bekanntzugeben, der Ansprüche aus diesen Rechtsverletzungen behauptet. IQ-plus Medien GmbH ist weiters berechtigt, jederzeit – auch ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber – Sendungen als Werbesendungen und/oder Patronanzsendungen zu kennzeichnen und entsprechend von anderen Programmteilen zu trennen.
11.) Der Auftraggeber hat das Recht, durch schriftliche Erklärung vom Auftrag zurückzutreten. Die Rücktrittserklärung muss binnen einer Frist von fünf Tagen nach schriftlicher Bestätigung des Auftrags bei der IQ-plus Medien GmbH einlangen. Jedenfalls ausgeschlossen ist der Rücktritt innerhalb der letzten 14 Tage vor dem vereinbarten Tag der erstmaligen Ausstrahlung einer Werbesendung, sowie nach der erstmaligen Ausstrahlung der Werbesendung.
12.) Die IQ-plus Medien GmbH haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter. Die Haftung ist begrenzt mit der Höhe des jeweiligen Auftragswertes.
13.) Gerichtsgegenstand ist Graz. Es gilt österreichisches Recht. Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, gelten die übrigen Bestimmungen unverändert fort. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten jene, die die Parteien vereinbart hätten, um den gleichen wirtschaftlichen Ergebnisse zu erzielen.
ABG IQ-plus Medien GmbH/1.2.2008










Rosmarie Pelzl